Zerzuben Touristik AG

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

 

1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Zerzuben Touristik. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und Zerzuben ist nicht Ihre Vertragspartei.

2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Zerzuben-Touristik abgeschlossen wird

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Zerzuben Touristik kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Zerzuben Touristik wirksam.

2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Die Leistungen von Zerzuben Touristik beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Einsteigeort. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt, selbst wenn Sie mit Ihrem Arrangement ein Bahnanschlussbillett erhalten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt/der Preisliste. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes in der Ausschreibung/der Preisliste erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer (in Schweizer Franken). Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.

4.2 Zahlung
4.2.1 Der Reisepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Bu-chungsstelle einzutreffen.
4.2.2 Nicht rechtzeitige Bezahlung berechtigt Zerzuben Touristik, die Reiseleistungen zu verweigern.

4.3 Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 22 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-, Telefax-, Telex- und Telegrammgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.

4.4 Buchungsgebühren
Falls Sie ein «Nur-Landarrangement» buchen, erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag; die gleiche Regelung gilt für «Nur-Hotelbuchungen» bis zu drei Nächten.

4.5 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erheben kann.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten

5.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

5.2 Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person CHF 60.– pro Auftrag, maximal CHF 120.– als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.

5.3 Annullierungskosten
Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Annullierungskosten erhoben:
5.3.1 Carreisen 30-15 Tage vor Reisebeginn 30%, 14-08 Tage vor Reisebeginn 50%, 07-01 Tage vor Reisebeginn 90% Abreisetag/ Nichterscheinen 100%.
5.3.2 Flug/Bahn/Schiff 60-30 Tage vor Reisebeginn 30%, 29-22 Tage vor Reisebeginn 40%, 21-15 Tage vor Reisebeginn 60%, 14-08 Tage vor Reisebeginn 80%, 07-00 Tage vor Reisebeginn 100%.
5.3.3 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-/Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

5.4 Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet.

6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Zerzuben Touristik behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Preiserhöhungen können sich aus a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder c) Wechselkursänderungen ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu. Massgebendes Datum der Preiskalkulation: Dezember 2018.

6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Zerzuben Touristik behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Zerzuben Touristik bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und Sie über deren Auswirkungen zu orientieren.

6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen; b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet; c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

7. Reiseabsage durch Zerzuben-Touristik

7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Zerzuben Touristik ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Zerzuben Touristik Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziffer 5.3 und weitere Schadenersatzforderungen.

7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Zerzuben Touristik angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Zerzuben Touristik die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen.

7.3 Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Zerzuben Touristik die Reise absagen.

8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

8.1 Zerzuben Touristik kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.

8.2 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Zerzuben Touristik den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.

9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Zerzuben Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

10.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist, Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Zerzuben Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.

10.2 Die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dgl. anzuerkennen.

10.3 Selbstabhilfe
Sofern innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von uns ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1 und 10.2) verlangt (s. Ziffer 11).

10.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Zerzuben Touristik geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schrift. unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10.5 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1 und 10.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich geltend gemacht haben.

11. Haftung von Zerzuben Touristik

11.1 Allgemeines
Zerzuben Touristik vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Zerzuben Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Zerzuben Touristik nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Eisenbahnverkehr).
11.2.2 Haftungsausschlüsse
Zerzuben Touristik haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folg. Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Zerzuben Touristik, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Zerzuben Touristik ausgeschlossen.
11.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Zerzuben Touristik im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
11.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Zerzuben Touristik auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
11.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstung usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug oder sonstwo unbeaufsichtigt lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.

11.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Zerzuben Touristik ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. In Ausnahmefällen veranstaltet Zerzuben Touristik Ausflüge usw. im eigenen Namen. In diesem Falle gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

11.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

12. Versicherungen

12.1 Reisegepäck:
Das Gepäck wird bei den Carreisen gratis transportiert. Für verlorengegangenes oder beschädigtes Gepäck lehnen wir jede Haftung ab. Bei Flugreisen können wir keine Haftung für das Gepäck übernehmen; das Gepäck ist nach den internationalen Bestimmungen abgedeckt. Wir bitten Sie, die von uns gelieferten Etiketten ausgefüllt an Ihrem Gepäckstück anzubringen. Bei längeren Reisen ins Ausland empfehlen wir Ihnen, eine Gepäckversicherung abzuschliessen. Wir beraten Sie gerne.

13. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.

13.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

13.3 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

13.4 Zerzuben Touristik macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Zerzuben Touristik ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

14. Reisegarantie
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

15. Ombudsmann

15.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Zerzuben Touristik oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Zerzuben Touristik ist schweizerisches Recht anwendbar.
16.2 Für Klagen gegen Zerzuben Touristik wird der ausschliessliche Gerichtsstand Visp vereinbart.

Zerzuben Touristik AG, Postfach, 3930 Visp